Traktor

Ich rase nicht - ich (r)ackere
Traktorausbildung – sicher unterwegs im landwirtschatlichen Bereich!
Mit der Traktorausbildung bei der Fahrschule Roadrunner erwirbst du das nötige Wissen und die Praxis, um Traktoren sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu lenken. Wir bereiten dich mit einer klar strukturierten Ausbildung optimal auf die Anforderungen im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz vor – für einen sicheren Start im Umgang mit Zugmaschinen.
Grundsätzlich dürfen Zugmaschinen, Motorkarren, selbsfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge gefahren werden, sofern die maximale Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten wird.
Es dürfen mit Zugmaschinen (Traktor), Motorkarren und landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen alle Anhänger gezogen werden.
Für andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge gilt für den Anhänger eine Gewichtsbeschränkung von 3.500 kg.
Ab 16 Jahren: Berechtigt ausschließlich zum Lenken von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h.
Ab 18 Jahren: Berechtigt zum Lenken aller Fahrzeuge der Klasse F, ohne Einschränkung auf die Landwirtschaft
Traktorklasse F – vielseitig einsetzbar im Alltag und Beruf!
Mit der Traktorausbildung (Klasse F) bei der Fahrschule Roadrunner darfst du Zugmaschinen wie Traktoren, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h lenken. Zusätzlich ist das Mitführen von Anhängern erlaubt, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Diese Ausbildung ist ideal für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft sowie für alle, die beruflich oder privat mit solchen Fahrzeugen unterwegs sind – wir bereiten dich praxisnah und sicher darauf vor.
Ausbildungsbeginn:
15 Jahre und 6 Monate
Umfang Theorie:
20 EH Grundwissen (GW), entfällt wenn GW-Theorieprüfung bereits absolviert wurde.
4 EH Spezialwissen (F)
Umfang Praxis:
4 EH
Erste Hilfe Kurs:
Mindestens 6 Stunden-Kurs (keine Befristung)
Arztgutachten:
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Vor Antritt zur Theorieprüfung notwendig
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Darf nicht älter als 18 Monate sein
Theorieprüfung:
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Nach Absolvierung des Theoriekurses (GW + F)
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Nach positiver Absolvierung 18 Monate Zeit bis Praxisprüfung, sonst Wiederholung der Theorieprüfung notwendig.
Praxisprüfung:
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Nach bestandener Theorieprüfung
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Frühestens mit 16. Geburtstag
Wir benötigen:
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Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
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Geburtsurkunde
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Ärztliches Gutachten (nicht vom eigenen Hausarzt)
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EU-Passfoto (2 Stück)
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Bescheinigung über absolvierten Erste-Hilfe-Kurs
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