top of page
Logo der Fahrschule Roadrunner mit Roadrunner-Comicfigur
alt=""

Damit du dich im Vorfeld schon besser informieren kannst, haben wir dir hier einige gängige Fragen beantwortet. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne persönlich zur Verfügung.

  • Da es sehr viele Ausbildungsvarianten und Kombinationsmöglichkeiten gibt, ist ein Preis schwer auszuschreiben. An unserem Standort findest du beim Eingang ein Tarifblatt, welches Preise für die einzelnen Produkte abbildet. Für konkretere Auskünfte ruf uns bitte zu unseren Bürozeiten an, oder wende dich per email an unser Büro. Wir werden dir gerne alle Fragen beantworten.

  • Bei der Fahrschule Roadrunner sind in den Paketpreisen alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden an Theorie und Praxis, der Erstantritt für die Theorie- und Praxisprüfung, sowie digitale Lernunterlagen für die jeweilige Klasse inbegriffen.

    Zusätzliche Kosten außerhalb der Fahrschulpreise

    Für Arztgutachten:

    - Kleine Führerscheinklassen (A1, A2, A, B, BE und F): € 35,-

    - Große Führerscheinklassen (C1, C, D1, D und E): € 50,-

    Antragsänderung:

    Änderungen bestehender Bewilligungen (L-dual oder L-17): € 27,50

     

    Führerscheinausstellung bei der Bezirkshauptmannschaft:

    - bei der Ersterteilung: € 90,-

    - bei Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf weitere Klassen: € 73,-

    Kosten für die Mehrphasenausbildung

    - Für die Perfektionsfahrten und das Fahrsicherheitstraining sind die Kosten abhängig von den Institutionen, wo diese absolviert werden.

  • Klasse AM Code 79.01 (Moped)

    Motorfahrräder (Mopeds) bis max. 50 ccm und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 45 km/h

    Klasse AM Code 79.02 (Mopedauto)

    Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Mopedauto) bis max. 50 ccm und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 45 km/h

    Klasse A1 (Leichtmotorrad / 125er)

    Zweiräder (Motorräder) bis max. 125 ccm und max. 11kW (= 15 PS) Leistung.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) dürfen max. 11 KW Leistung aufweisen.

    Mindestalter: 16 Jahre

    Klasse A2 (Motorrad)

    Zweiräder (Motorräder) bis max. 35 kW (= 48 PS) Leistung.

    Es darf ein Fahrzeug mit max. 70 kW verwendet werden, jedoch muss es auf 35 kW herab gedrosselt sein.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) dürfen eine max. Leistung von 11 kW aufweisen.

    Mindestalter: 18 Jahre

    Klasse A (Motorrad)

    Zweiräder (Motorräder) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit uneingeschränkter Leistung.

    Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich, ab 20 Jahren nach entsprechendem Vorbesitz.

    Mindestalter für Trikes liegt bei 21 Jahren.

    Code 111 (Leichtmotorrad / 125er)

    Zweiräder (Motorräder) mit max. 125 ccm.

    Voraussetzung ist der ununterbrochene Führerscheinbesitz der Klasse B und man darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

    Ist neben Österreich auch noch in Italien, Spanien, Portugal, Lettland und der Tschechischen Republik gültig.

    Klasse B (PKW)

    Kraftwagen bis max. 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht und max. 9 Sitzplätzen (inklusive Lenker).

    Reguläres Alter 18 Jahre, bei B-L17 Ausbildung 17 Jahre.

    Für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben (z.B. Elektrofahrzeuge) gilt ein maximales höchstzulässiges Gesamtgewicht von 4.250 kg, jedoch ist diese Regelung erst nach 2-jährigem Führerscheinbesitz gültig.

    Ebenso beinhaltet die Klasse B Fahrzeuge, die mit der Klasse AM gelenkt werden dürfen.

    Zusätzlich dürfen alle leichten Anhänger (max. 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) und schwere Anhänger (wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen des Fahrzeuggespanns 3.500 kg nicht überschreitet) gezogen werden.

    Klasse BE (PKW-Anhänger)

    Schwere Anhänger bis zu einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 3.500 kg.

    Das gesamte Fahrzeuggespann aus PKW (max. 3.500 kg) und Anhänger (max. 3.500 kg) darf zusammen maximal 7.000 kg wiegen.

    Code 96 (PKW-Anhänger)

    Schwere Anhänger, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von PKW und Anhänger 4.250 kg nicht überschreiten.

    Klasse F (Traktor)

    Grundsätzlich dürfen Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge gefahren werden, sofern die maximale Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten wird.

    Es dürfen mit Zugmaschinen (Traktor), Motorkarren und landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen alle Anhänger gezogen werden.

    Für andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge gilt für den Anhänger eine Gewichtsbeschränkung von 3.500 kg.

    Ab 16 Jahren: Berechtigt ausschließlich zum Lenken von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h.

    Ab 18 Jahren: Berechtigt zum Lenken aller Fahrzeuge der Klasse F, ohne Einschränkung auf die Landwirtschaft

  • L-Ausbildung im Allgemeinen bedeutet, dass du zusätzliche Fahrpraxis im privaten Umfeld mit max. 2 Begleiter sammeln kannst. Dadurch steigerst du deine Fertigkeiten für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

    B-L17 Ausbildung

    Du kannst die Führerscheinausbildung bereits mit 15,5 Jahren beginnen.

    Zusätzlich zu den 12 Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvierst du mindestens 3000 km mit deinem Begleiter. Um den Lernfortschritt überprüfen zu können, gibt es nach 1000 km und 2000 km jeweils begleitende Schulungen im Umfang von 2 Einheiten im Beisein eines Fahrlehrers. Um den Feinschliff für die Praxisprüfung vorzunehmen sind nach den 3000 km noch 3 EH Praxis in der Fahrschule vorgesehen.

    Die praktische Fahrprüfung kannst du frühestens zu deinem 17. Geburtstag absolvieren.

    B-L (dual) Ausbildung

    Du beginnst deine Ausbildung mit 6 EH Praxisstunden in der Fahrschule um die Grundlagen der Fahrzeugbedienung zu erlernen. Bei dieser Ausbildung absolvierst du die Hauptschulung, anstatt in der Fahrschule, privat mit deinem Begleiter indem du mindestens 1000 km protokolliert fährst. Nach deinen 1000 km Fahrpraxis wird anhand einer Beobachtungsfahrt im Umfang von 1 EH vom Fahrlehrer dein Können beurteilt. Danach fährst du noch 5 EH Praxisstunden in der Fahrschule, um dich optimal auf die praktische Prüfung vorbereiten zu können.

    Die praktische Fahrprüfung kannst du frühestens zu deinem 18. Geburtstag absolvieren.

  • Die theoretische Prüfung findet unter behördlicher Aufsicht in der Fahrschule Roadrunner statt, wofür auch eine eigene Prüfungs-App der Behörde verwendet wird. Keine Angst - die Fragen und Anworten sind selbstverständlich die selben wie in deiner Lern-App. Das Ergebnis erfährst du sofort nach deiner Prüfung.

  • Als Ort für die praktische Prüfung dient unser Übungsplatz direkt vor der Fahrschule. Die Prüfungsdauer liegt je nach Führerscheinklasse zwischen 30 und 40 Minuten. Zu Beginn gibt es technische Fragen zum Fahrzeug und dessen Bedienung (z.B. Beleuchtung), danach absolvierst du die Platzübungen (alleine). Wenn soweit keine schweren Fehler aufgetreten sind, fährst du abschließend mit dem Begleiter / Fahrlehrer und dem Fahrprüfer ca. 25 Minuten im öffentlichen Verkehr. Das Ergebnis wird dir im Rahmen einer kurzen Nachbesprechung mitgeteilt.

  • Theorieprüfung

    Deine Theorieprüfung ist, ab dem Tag des Bestehens, für 18 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist musst du deine praktische Fahrprüfung positiv absolvieren, ansonsten verfällt die Theorieprüfung.

    L-17 und L-dual Bewilligungen

    Beide Bewilligungen sind für 18 Monate gültig.

    Kurse, Fahrstunden und Überprüfungsfahrten (B-L17 und B-L dual)

    Ab der letzten absolvierten Einheit (Theorie oder Praxis) besteht die Gültigkeit für 18 Monate. Um diese Frist verlängern zu können ist es notwendig, entweder einen weiteren Kurs, oder Fahrstunden zu absolvieren.

    Arztgutachten

    Ab dem Ausstellungsdatum für 18 Monate gültig.

    Erste Hilfe Kurs

    Ein mindestens 6-stündiger Erste Hilfe Kurs bleibt unbegrenzt gültig (kein Ablaufdatum)

  • Allgemein

    Als Mehrphasenausbildung versteht man die zweite Ausbildungsphase, welche du nach bestandener Praxisprüfung startest. Ziel ist es deine Fahrkompetenz weiter zu verbessern, indem du an Perfektionsfahrten in der Fahrschule teilnimmst und ein Fahrsicherheitstraining, bei dafür berechtigten Einrichtungen (z.B. ÖAMTC oder ARBÖ), absolvierst.

    Nach der positiv absolvierten Praxisprüfung gelten folgende Fristen:

    Klasse B-Voll + B-L (dual)
    • 1. Perfektionsfahrt: 2 bis 4 Monate nach der Praxisprüfung

    • Fahrsicherheitstraining: 3 bis 9 Monate nach der Praxisprüfung

    • 2. Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach der Praxisprüfung

    Klasse B-L 17
    • 1. Perfektionsfahrt entfällt

    • Fristen für das Fahrsicherheitstraining und die 2. Perfektionsfahrt sind gleich wie bei B-Voll

    Klasse A, A1, A2

    Die Mehrphasenausbildung musst du nur einmal absolvieren.

    • Fahrsicherheitstraining: 2 bis 12 Monate nach der Praxisprüfung

    • Perfektionsfahrt: 4 bis 14 Monate nach der Praxisprüfung

häufig gestellte Fragen

Roadrunner stehend 2
bottom of page